Die Anmeldung Ihres Kindes kann jederzeit stattfinden.
Sie bekommen von uns ein unverbindliches VORANMELDE FORMULAR.
Sowie alle Unterlagen per Mail oder per Post.
Der Eintritt in die Gruppe ist jederzeit möglich, sofern verfügbare Betreuungsplätze vorhanden sind.
Bitte rufen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten an oder schreiben Sie eine Mail.
Mail: [email protected]
UM DIE EINRICHTUNG ZU BESICHTIGEN, BITTEN WIR SIE TELEFONISCH EINEN TERMIN MIT DER LEITUNG ZU VEREINBAREN.
Bereits vor dem geplanten Eintritt in die Gruppe gibt es ein Gespräche zwischen der Pädagogin der Gruppe und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Sie können mit Ihrem Kind einen Schnuppertag vereinbaren bei dem sie detaillierte Einblicke in unseren Gruppenalltag erhalten.
Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte nach dem Erstgespräch und nach der Besichtigung eine Betreuung in Anspruch nehmen wollen, wird ein Formular für die Voranmeldung ausgefüllt, bei frei werden eines Platzes, bekommen Sie eine Zusage mit allen Unterlagen per Post zugesendet. Es besteht die Möglichkeit alle ausgefüllten Unterlagen am Schnuppertag mitzubringen.
Um die Eingewöhnung der Kinder positiv zu unterstützen ist der Besuch eines Kursangebotes (min. 4x vor Beginn in die Kindergruppe) zu empfehlen.
Reihungskriterien Aufnahme
Kinder aus dem Bezirk Krems Stadt haben Vorrang
1. Geschwisterkinder in der Einrichtung
2. Aufrechtes Beschäftigungsverhältnis beider Eltern bzw. Vollzeit Studium (Nachweis Pflicht)
Ihr Kind hat erst einen Fix Platz bei uns in der Gruppe wenn Sie von uns Per Post
das Willkommens Schreiben & die Platzzusage erhalten.
NÖ Kinderbetreuungsförderung
Berufstätige Eltern, die ihr Kind von einer/einem Tagesmutter/-vater oder in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten. Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt € 2,10 für jedes Kind betreute Kind. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25 %, 50 % oder 75 %) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.