Öffnungszeiten


  Montag - Donnerstag            07:00 - 17:00 Uhr   
Freitag                                    07:00 - 15:00 Uhr


Schließtage: 24.12 - 6.1. 
Fenstertage: diese werden immer im Jänner bekannt gegeben
sowie alle gesetzlichen Feiertage und der 2.11.

Verpflegung

In unserem Haus wird großer Wert auf eine ausgewogene und kindgerechte Verpflegung gelegt. Frühstück und Jause werden gemeinsam mit den Kindern zubereitet, wodurch sie aktiv in die Essensgestaltung eingebunden werden. Das Mittagessen, bestehend aus einer Suppe und einer Hauptspeise, wird täglich frisch von der Firma Tafelspitz aus Paudorf geliefert. So stellen wir sicher, dass die Kinder abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten genießen können.

Betreuungsmodell & Kosten


In der Kindergruppe Löwenzahn ist es möglich, die Kinder 2-, 3-, 4- oder 5 Tage pro Woche zu betreuen, sofern ein Betreuungsplatz frei ist.

Für alle in Niederösterreich lebenden Kinder unter 3 Jahren ist der Vormittag Betreuungskostenfrei und wird durch das Land Niederösterreich finanziert. 


Für folgende Zusatzleistungen werden, je nach Betreuungsmodell aliquote monatliche Beiträge verrechnet:

- Spiel- und Fördermaterial

- Hauswirtschaftspauschale
- personelle Ressourcen
- Bastelbeitrag 
- Verpflegung

2 Tage/ Woche:
170,00 €  monatlich
3 Tage/ Woche:  235,00 € monatlich

4 Tage/ Woche:  300,00 € monatlich
5 Tage/ Woche:  360,00 € monatlich

Die Kosten für Kinder ab 3 Jahren, erfragen Sie bitte persönlich oder über das Kontaktformular.

Fördermöglichkeiten

Land NÖ

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw.  im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.

AMS

Die AMS Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des AMS für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Diese kann gewährt werden, wenn sie einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, um ihre Beschäftigung beizubehalten oder eine Aus- und Weiterbildung machen zu können. Gefördert werden die Betreuungs- und Verpflegungskosten. Das Familieneinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bitte wenden sie sich an ihren AMS Betreuer.

Sie können das Formular "Bestätigung Betreuungsentgelt" in der Gruppe abgeben und wir bestätigen ihnen die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten.

Arbeitgeber

 Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser ist bis zu einer Höhe von € 500,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Zu diesem Zweck muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung abgeben (Formular L35).
 
Der Zuschuss darf den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden oder direkt an die Betreuungseinrichtung ausbezahlt werden.